Vertretungskonzept der Hagenbergschule (Oktober 2018)

  1. Unterricht an unserer Schule

 Als verlässliche Grundschule bietet die Grundschule Hagenberg anhand der Kontingentstundentafel eine Unterrichtszeit von 5 Unterrichtsstunden pro Unterrichtstag (8.00 Uhr bis 12.45 Uhr). Die Schüler und Schülerinnen können um 7.30 Uhr die Schule betreten, ab 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr stehen zwei aufsichtführende Personen (eine Lehrkraft und ein/e FSJler/in) zur Verfügung.

Des Weiteren wurde an der Hagenbergschule die offene Ganztagsbetreuung eingerichtet, die mit Lehrkräften und dem Kooperationspartner ASC durchgeführt wird. Der Ganztag beinhaltet Mittagessen in zwei Schichten in der Zeit von 12.45 Uhr bis 13.45 Uhr, betreut durch Mitarbeiter des ASCs, anschließende Hausaufgabenhilfe in der Zeit von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr (Lehrkräfte und Mitarbeiter des ASCs). Von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr finden Projekte, durchgeführt von Mitarbeitern des ASCs und Lehrkräften statt. Schüler und Schülerinnen, die eine weitere Betreuung bis 17.00 Uhr benötigen, können den vom ASC geleiteten Hort besuchen.

Es ist sicherzustellen, dass es innerhalb des verlässlichen Zeitraums (8.00 Uhr bis 12.45 Uhr) keinen Unterrichtsausfall gibt. Darüber hinaus sollen die Qualität und Kontinuität des Unterrichts trotz der Vertretungssituation so weit wie möglich erhalten bleiben.

Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung durch das nachfolgende Vertretungskonzept geregelt.

 

  1. Vertretungsgründe

Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:

  • plötzliche und kurzfristige Erkrankungen
  • längerfristige Krankheit
  • schulische- bzw. unterrichtsbedingte Abwesenheit (z.B. Klassenausflug, Unterrichtsgang, Klassenfahrt, Klassenprojekte, …)
  • Fortbildungen
  • Beurlaubung oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen
  • sonstige dienstliche Verpflichtungen

 

  1. Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall

Zur Bewältigung kurzfristiger Ausfälle beschäftigt die Schule zwei pädagogische Mitarbeiter als Vertretungslehrer/in. Die Vertretungslehrkräfte arbeiten als Teilzeitbeschäftigte und stehen auf Abruf zur Verfügung.

Bei kurzfristigem Vertretungsfall gilt folgende Regelung

  • Auflösung von Doppelbesetzungen (zwei Lehrkräfte unterrichten eine Lerngruppe)
  • Beaufsichtigung der Schulklasse durch eine/n pädagogischen Mitarbeiter/in (in der Regel eine Vertretungslehrkraft, in seltenen Ausnahmefällen eine Betreuungskraft)
  • Vertretung durch eine Lehrkraft aus der sonderpädagogischen Grundversorgung
  • Aufteilung einer Klasse, in jeder Klasse hängt der Klassenlehrer eine Aufteilungsliste aus und beachtet dabei, dass am Donnerstag die dritten Klassen in der dritten und vierten Stunde beim Schwimmen sind und aufgeteilte Kinder nicht aufnehmen können. Im Notfall werden zwei Klassen zusammengelegt
  • Vertretungsunterricht durch Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte
  • Fällt ein/e Klassenlehrer/in für mehrere Tage oder Wochen aus, übernehmen die Fachlehrer/innen mit den meisten Stunden in der betroffenen Klasse die Klassenlehrergeschäfte. Die Schülerinnen und Schüler und Eltern der Klasse werden über den langfristigen Vertretungsplan informiert.

Bei vorhersehbar längerfristigen Vertretungssituationen sind folgende Maßnahmen vorgesehen

  • Einsatz von „Feuerwehr“-Lehrkräften
  • Abordnung von Lehrkräften anderer Schulen

 

  1. Qualifikation der Vertretungslehrer

Grundvoraussetzungen für die Sicherung der Unterrichtsqualität auch in Vertretungssituationen sind gut qualifizierte Vertretungslehrkräfte.

Auswahlkriterien sind

  • die pädagogische Eignung und Ausbildung
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und den Eltern
  • das Interesse an der Arbeit mit Kindern
  • eine positive Grundeinstellung
  • zeitliche Flexibilität

Die Eignungskriterien der Betreuungskräfte, die vom ASC gestellt werden, orientieren sich an denen der Vertretungslehrer. Eine pädagogische Ausbildung wird nicht zwingend vorausgesetzt.

Die Hagenbergschule verfügt seit Jahren über qualifizierte pädagogische Mitarbeiter (z.B. Gymnasiallehrer, Lehrerin, Mitarbeiter mit Trainerscheinen im sportlichen Bereich und jahrelanger Erfahrung in informellen Lernsituationen).

 

  1. Regelung des Vertretungsunterrichts

Informationsablauf

  • im Krankheitsfall melden sich die betroffenen Lehrkräfte/Mitarbeiter, wenn möglich, am Abend vorher bis 20.00 Uhr bei der Konrektorin
  • bei akuter Krankheit am Unterrichtstag oder bei einer sonstigen unvorhergesehenen Verhinderungssituation, melden sich die Betroffenen morgens zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr bei der Konrektorin
  • die Konrektorin erstellt einen Vertretungsplan und benachrichtigt – wenn notwendig – die Vertretungslehrkräfte (PMs)
  • der Vertretungsplan hängt ab ca. 7.30 Uhr im Lehrerzimmergang aus
  • alle Kolleginnen und Kollegen nehmen Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung
  • eine Angabe über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte so schnell wie möglich erfolgen, entweder bei der Konrektorin oder über das Sekretariat
  • im Falle einer Fortbildung, eines Klassenausfluges, einer Klassenfahrt, eines Unterrichtsganges oder eines Sonderurlaubes erfolgt die Information mit dem Antrag bzw. der Anmeldung
  • den Ganztag betreffend übernimmt, in Absprache mit den Kollegen, die Koordinatorin des Ganztages Frau Imgrund durch Zusammenlegung der Gruppen oder durch den spontanen Einsatz verfügbarer Kollegen, die Vertretungssituation. Die Lehrkräfte müssen sie im Falle einer Abwesenheit ebenfalls informieren

 

  1. Sicherung der Unterrichtskontinuität

Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung einer kontinuierlichen und sinnvollen Fortführung der pädagogischen Arbeit im Vertretungsfall ist die verantwortungsvolle Kooperation aller Kolleginnen und Kollegen.

Je nach Vertretungssituation wird die Unterrichtskontinuität durch unterschiedliche Maßnahmen gesichert

 

  • ist die Vertretungssituation vorhersehbar (Klassenfahrt, Fortbildung, etc.) stellt die zu vertretende Lehrkraft Aufgaben für ihre Schüler bereit, so dass die Unterrichtsinhalte in der Regel problemlos fortgesetzt werden können
  • im Falle einer plötzlichen Erkrankung einer Lehrkraft trifft diese – wenn möglich – mit der Vertretungslehrkraft Absprachen über Inhalte und Arbeitsweisen für den Vertretungsunterricht. Dieses kann auch telefonisch erfolgen
  • sollte die Möglichkeit eines Austausches nicht gegeben sein, so unterstützt der/die jeweilige Parallelklassenlehrer/in bzw. der/die Parallelfachlehrer/in die Vertretungslehrkraft bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien
  • die Vertretungslehrkraft orientiert sich am Klassenbuch sowie an den schulinternen Jahrgangsplänen
  • die pädagogischen Mitarbeiter, die zur Vertretung eingesetzt werden, betreuen die Klassen

 

  1. Umgang mit unvermeidbaren Unterrichtsausfällen

Zu tatsächlichen Unterrichtsausfällen kann es nur in Extremsituationen (gleichzeitiger Ausfall mehrerer Lehrkräfte) kommen. Dann müssen die Eltern informiert werden und ev. Notfallgruppen eingerichtet werden.